Allgemein, unmittelbar, frei, gleich und geheim. Das sind nicht etwa die Grundideale der Freimaurer (das wären nämlich Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit, Toleranz und Humanität), sondern die bitter erkämpften und in der Verfassung definierten Grundprinzipien der Wahlen von Volksvertretungen.
Anders als in Bananenrepubliken darf hierzulande grundsätzlich jeder (allgemein) seinen Kandidaten oder seine Partei wählen (unmittelbar). Dies geschieht anders als unter Stasiaufsicht obendrein ohne Zwang und Druck (frei) mit identischen Stimmzahlen pro Kopf (gleich) und im stillen Kämmerlein (geheim).
So weit, so gut, will man meinen. Da mag die Sorge darüber übertrieben und fehl am Platz sein, dass ein Stück Software heute mit darüber entscheiden darf, wer die Gesetze macht. Was ist schließlich ein Wahl-O-Mat anderes als ein programmiertes Expertensystem, also eine Black-Box, die nach einigem Gefrage und Geklicke eine konkrete Wahlempfehlung gibt? Angesichts der schier unglaublich weit verbreiteten Nutzung des Wahl-O-Mats könnte eine dezente Manipulation nicht auszudenkende Konsequenzen nach sich ziehen.
Auch die Briefwahl kennt so ihre Gefahrenpotenziale. Mal eben zuhause für einen anderen mitzuwählen, ist nun mal deutlich einfacher, als zum gleichen Zweck zusammen in die Wahlkabine zu spazieren. Noch einfacher wird’s, wenn der Wahlberechtigte im Abhängigkeitsverhältnis steht, krank, verreist oder uninteressiert ist (oder alles zusammen). Eine Zeit lang kursierten sogar Briefwahlscheine in einschlägigen Internet-Auktionsforen, bis dieser Praxis des Stimmenverkaufs ein Riegel vorgeschoben wurde.
Im Kampf um die Stimme ebenfalls innovativ zeigte sich unlängst in Pirmasens das Mitglied einer zur Wahl stehenden Partei. Als selbst ernannte Briefwahlhelferin ließ die Frau es sich zur Bundestagswahl 2013 und Kommunalwahl 2014 nicht nehmen, auch beim Ausfüllen mit im Raum zu bleiben und danach höchstpersönlich die Stimmzettel in die Kuverts zu stecken. Der Amtsrichter hatte sicherlich seinen Spaß.
Dabei gäbe es doch ganz andere Möglichkeit der Wahlmanipulation ‒ völlig legal und konform mit den wahlrechtlichen Vorschriften. Wie wäre es zum Beispiel, einfach am Vorabend eine Mordsparty zu schmeißen mit Alkohol in rauen Mengen? Dann möglichst viele potenzielle AfD-Wähler einladen und die so knülle machen, dass sie nicht mehr vor 18 Uhr am Wahltag vor die Tür können.