Sie steigen auf völlig ohne Besatzung. Die richtig Großen unter ihnen können bis an die Zähne munitioniert Tod und Verderben in Kriegsgebiete tragen. Aber in deutlich kleinerer Ausführung kann die ferngelenkte Mission einer Drohne schon mal in Nachbars Garten führen ‒ bewaffnet dann nur mit hochauflösender Kameratechnologie und SD-Karte: NSA war gestern, heute gibt Hausmeister Krause mit seinem Quadro- oder Multicopter schon mal den 007.
Schließlich wird das auch immer einfacher. So wurde auf der diesjährigen CeBIT neben dem Hype um Cyberspace-Brillen aus Fernost gerade den Mini-Fluggeräten große Aufmerksamkeit im Comsumer-Segment zuteil. Die Messebesucher konnten sehen, dass die Mini-Drohnen immer wendiger und leichter zu bedienen sind. Sie können mittlerweile auch viel länger in der Luft bleiben und vor allem sind die Preise rapide gesunken: Schon im zweistelligen Euro-Bereich ist heute der Einstieg mit dem Basismodell durchaus realistisch.
Aber spätestens seit dem Drohnenalarm in Washington nach der Bruchlandung eines solchen ferngesteuerten Fluggeräts im Garten des Weißen Hauses werden in dem Kontext die Schutzrechte diskutiert und ernstgenommen. So dürfen hinsichtlich der Privatsphäre Hobby- und Kameradrohnen längst nicht überall fliegen. Eine Faustregel sagt zudem, dass man aus der Luft allenfalls das filmen kann, was man auch mit bloßen Augen ohne Hilfsmittel sehen könnte (vgl. quadrocopter.org).
Aber auch Sicherheitsrelevantes gilt es zu beachten. Tabu sind beispielsweise die Kontrollzonen der internationalen deutschen Verkehrsflughäfen. Verboten ist aber auch der Flug über Menschenmengen, militärischen Objekten, Kraftwerken und Krankenhäusern; der Flugbetrieb darf zudem ausschließlich in unmittelbarer direkter Sichtweite des Steuerers stattfinden.
Fliegt man privat und hobbymäßig, sind bis zu einem Aufstiegsgewicht von 5 kg keinerlei Genehmigungen erforderlich. Anders beim gewerblichen Fliegen, das grundsätzlich eine Aufstiegsgenehmigung erfordert (vgl. drohnen.de).
Schönen Gruß also an alle Fotografen, Journalisten und alle, die hellauf begeistert von den Möglichkeiten ihrer Drohnen fröhlich umherfliegen, ohne sich über solche Auflagen zu scheren: Zwischen 300 und 450 Euro können schon mal fällig werden, aber auch vierstellige Bußgelder kommen schnell zusammen ‒ und das Luftverkehrsgesetz kennt im Katalog grundsätzlich auch fünfstellige Summen. Und wie heißt es so schön: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!