Tiefschwarze Lungen, eklige Geschwüre und abfaulende Beine: Solche Szenarien sind in Horrorstreifen wie „Der Exorzist“ oder „Zombieland“ gang und gäbe. Und völlig zu Recht schützt der Gesetzgeber uns und vor allem Kinder und Jugendliche vor dem Anblick über entsprechende „Ab 18“-Beschränkungen. Schließlich soll jeder für sich entscheiden können, ob er sich schockieren lässt, das Gesehene in seine Träume mitnimmt oder gar Gefahr laufen möchte, seelischen Schaden zu nehmen.
Die Umsetzung der EU-Tabakrichtlinie beschert uns jedoch anderes. Seit Mitte letzten Jahres werden uns nämlich Gräuelbilder der übelsten Art präsentiert ‒ denn zwei Drittel der Zigarettenschachteln müssen mit Schockbildern und Warnhinweisen versehen werden. Die Idee dahinter: Ekelbilder, die typische Konsequenzen von Nikotinmissbrauch aufzeigen, sollen vorm Rauchen abschrecken.
So weit, so gut, belegen doch die Erfahrungen anderer Länder den spürbaren Erfolg solcher durchaus mutiger Maßnahmen. Aber wo liegen die Grenzen von Sinn und Unsinn begründet, Zungen- und Kehlkopfkrebsgeschwüre, amputierte Beinstümpfe und sonstiges Ungemach der uneingeschränkten Allgemeinheit zu präsentieren? Ein tatsächlich so mitverfolgtes Gespräch zwischen Tochter und Vater am Kassenband bringt’s auf den Punkt: „Papa, warum muss ich mir immer wieder diese schrecklichen Fotos ansehen? Ich würd doch eh nie rauchen!“
Der Ehrenrettung halber sei gesagt: Einige Supermärkte maskieren tatsächlich ihr Tabakangebot hinter blickdichten Rollläden oder verbannen es gar komplett aus dem Bandbereich. Respekt! Es gibt aber nach wie vor Läden, denen der Umsatz wichtiger ist als der Schutz ihrer Kundschaft. Also Schutz nicht jetzt vorm Griff zur Zigarette, sondern vorm täglichen Ekeltrauma. Aber zum Glück haben wir ja alle die Wahl, wo wir einkaufen und wo nicht.