Abkürzungen können verwirrend sein – gerade dann, wenn sie in den verschiedensten Zusammenhängen synonym verwendet werden. So war die (Walther) P 5 nicht nur James Bonds Lieblingswaffe in Filmklassikern wie „Octopussy“. Von P 5 ist auch in DIN 66399 die Rede als eine von sieben Sicherheitsstufen bei der Vernichtung von Papierprodukten: Ein Reißwolf, der diese erfüllt, erzeugt Schnipsel von höchstens 30 qmm Fläche mit einer Streifenbreite von bis zu 2 mm.
Hierbei steht P für die Datenträgerart „Informationen in Originalgröße“, dazu zählen Gedrucktes oder auch Röntgenaufnahmen. Daneben gibt es fünf weitere Kategorien, so etwa optische wie CD und DVD (O) oder elektronische (E) wie USB-Sticks und Chipkarten. Für sie alle gelten drei abgestufte Schutzklassen. Deren höchster Klasse 3 werden personenbezogene Daten zugeordnet, bei deren unrechtmäßiger Verarbeitung eine Gefahr für Leib und Leben oder die persönliche Freiheit des Betroffenen gegeben ist; hier sind Schadensauswirkungen gemeint, die ein unmittelbar existenziell bedrohliches, katastrophales Ausmaß für Betroffene annehmen können.
Innerhalb dieser Schutzklassen wiederum wird nach den Sicherheitsstufen 1 bis 7 unterschieden, die den Grad der Vernichtung – salopp gesagt: die Größe der Schnipsel – definieren und somit die Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit der Datenträgervernichtung thematisieren. Klare Sache: Je höher der Grad der Vernichtung, desto höher ist ihr Aufwand, aber auch der Aufwand für die Wiederherstellung der Daten, soweit überhaupt noch möglich – viel Spaß und Geduld mit dem Klebestift!
Der Datenbesitzer kennt seine Daten am besten, daher muss auch er die Zuordnung von Schutzklasse und Sicherheitsstufe treffen. In der höchsten Schutzklasse 3 kommen dabei die Sicherheitsstufen 4 bis 7 (von besonders sensibel und existenziell wichtig über außergewöhnliche Sicherheitsvorkehrungen bis hin zu strengstens geheim) in Frage. Der Partikelschnitt P 5 erfüllt also deutlich die Anforderungen der höchsten Schutzklasse 3 und bewegt sich dennoch im wirtschaftlichen Rahmen. Man könnte ihn somit als Goldstandard bezeichnen, wenn geschäftliche Papiere aller Art vor der umweltgerechten Entsorgung irreversibel unkenntlich zu machen sind.
Was watschelt und quakt wie eine Ente, ist meist eine Ente. Will sagen: Was kompliziert bei der datenschutzkonformen Aktenvernichtung klingt, ist wohl kompliziert. Auch wenn es anders als beim Namensvetter Walther P 5 keinen Waffenschein braucht für den sicheren Umgang, ist daher beim angemessenen Entsorgen sensibler und personenbezogener Daten dennoch Professionalität angesagt.
Taucht vermeintlich Entsorgtes nämlich irgendwo wieder lesbar auf, wird aus einem Datenschutzleck schnell ein Datenschutzskandal – mit nicht zu unterschätzenden rechtlichen Konsequenzen und Imageschäden. Professionelle Anbieter von Aktenvernichtung beraten, stellen abschließbare Transportbehälter in gewünschter Größe und Menge zur Verfügung und holen diese zur Entsorgung ab – oder führen die Arbeiten auch vor Ort durch.