Wir erinnern uns: Die Glühbirne hat hierzulande ausgedient. Ihrer vergleichsweise schwachen Lichtausbeute geschuldet – sie wandelt gerade mal fünf Prozent der aufgewandten Energie in Licht um und der überwiegende Anteil wird als Wärme abgeben –, wurde sie schon vor längerer Zeit mit Übergangsfristen verboten und ist mittlerweile auch weitestgehend aus dem Handel verschwunden.
Verheißungsvoll hat man damals Energiesparlampen angepriesen, um daraufhin erst festzustellen, dass das enthaltene hochgiftige Quecksilber äußerst bedenklich, weil extrem gesundheitsgefährdend ist. Schwamm drüber, denn heute werden Licht-emittierenden Dioden (LED) als Energiesparlampen der Zukunft postuliert. Soweit so gut, jedoch funktionieren kann so etwas nur, wenn es konsequent durchdacht ist.
Aber dass wir immer öfter halbe Sachen machen, hat sich ja einmal mehr bereits im alles auf eine Karte setzenden Votum für die Elektro-Mobilität bewiesen. So mag man es im Beleuchtungskontext kaum glauben, wenn Leuchten-Systeme mit LED als verbaute und nicht austauschbare Einwegmodule erlaubt sind.
Unabhängig von der prognostizierten und übrigens nie in Langzeitstudien nachgewiesenen Haltbarkeit der LED wird demnach beim Ausfall nur einer einzigen Lampeneinheit die gesamte Leuchte (!) faktisch unbrauchbar. Aber kann denn allen Ernstes im 21. Jahrhundert ein Wegwerfprodukt noch als ökologisch sinnvolle Beleuchtungsvariante gelten?
Diese Frage müssen sich die Entscheider wohl gefallen lassen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen schleunigst nachbessern.